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Donnerstag, 01.04.2010

Endlich ohne die nicht landestypischen Großkatzen

DWH-Initiative erfolgreich: Der Landtag
von Baden-Württemberg beschließt
Änderung des Landeswappens

Stuttgart: In seiner Sitzung vom 01.04.2010 hat der Landtag von Baden-Württemberg mit einer überwältigenden Mehrheit von 111 zu 13 Stimmen einem fraktionsübergreifenden Antrag zur Änderung des Landeswappens von Baden-Württemberg zugestimmt.

Die vom Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern ins Leben gerufene Initiative zur Änderung des Landeswappens, die zu einem vom Badischen Dachshundclubs 1922 e.V. (BDC) und vom Dachshundklub Württemberg-Hohenzollern 1895 e.V. (DWH) getragenen Volksent­scheid führte, der die Unterstützung einer breiten Bevölkerungsmehrheit fand, wurde endlich vom Landtag umgesetzt.

Ziel des Volksentscheides war, die im bisherigen Landeswappen, das aus dem Jahr 1954 stammt, enthaltenen Großkatzen durch ein landestypisches Wappentier zu ersetzen.


Großes Landeswappen 1954-2010
 

Kleines Landeswappen 1954-2010

Ab sofort gilt:

 

Der Landtag hat der Dominanz der Großkatzen im Landeswappen ein Ende gesetzt.

In der Diskussion, welches verdiente Tier die nicht landestypische Großkatze als Wappentier ersetzen sollte, haben sich die Vertreter des BDC und des DWH mit guten Argumenten mit Ihrem Vorschlag für den Teckel als Wappentier durchgesetzt.

Der Kurzhaarteckel, das neue Wappentier des Landes-Baden-Württemberg, wird seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Lande Baden-Württemberg durchgehend in Reinform gezüchtet. Auch über die Landesgrenzen hinweg haben sich die Teckelzüchter aus dem Ländle, wie Baden-Württemberg von seinen Bewohnern liebevoll genannt wird, verdient gemacht und der Teckelzucht nicht nur restlichen Deutschland und in den Nachbarländern Frankreich, Schweiz und Österreich, sondern in ganz Europa und weltweit wertvolle Impulse und Zuchtteckel gegeben.

Der Teckel gilt trotz seiner im Vergleich zu anderen Hunderassen meist geringeren Größe als besonders mutiger und zugleich kluger Hund mit einem Hang zur Eigenständigkeit. Diese außergewöhnlichen Weseneigenschaften verbinden den Teckel mit der wesensgleichen Bevölkerung des Landes in besonderem Maße, wurde unisono von allen Vertretern der Landes­regierung, der Fraktionen des Landestages und der beteiligten Verbände in der der Abstimmung voran­gegangenen Debatte hervorgehoben. So sei es letztlich keine Frage mehr gewesen, dem Teckel den ihm gebührenden Platz im Landeswappen einzuräumen.

Großes Landeswappen ab 2010
Oben: Das neue große Wappen des Landes Baden-Württemberg ab 2010

Die Inhalte des Großen Landeswappens

Im goldenen Schild des Großen Landeswappens lebt das nun geänderte Wappen des Herzogtums Schwaben – der Urheimat des Kurzhaarteckels – fort. Es zeigt die Silhouette von drei Kurzhaarteckeln unterschiedlicher Größe und steht symbolisch für die drei Größen­klassen, zwischen denen der Teckel unterschieden wird. Oben der Normalschlag-Teckel mit einem Brustumfang größer 35 cm und einem Gewicht bis 9 kg, in der Mitte der Zwergteckel mit einem Brustumfang größer 30 cm bis 35 cm und unten die kleinste der drei Rassen, der Kaninchenteckel mit einem Brustumfang bis zu 30 cm.

Der goldene Schild wird von einem Hirsch und Fabeltier Greif gestützt, die für Württemberg und Baden stehen und in der Wappenkommission des Landtages durch den Dachshundklub Württemberg-Hohenzollern 1895 e.V. und den Badischen Dachshundclub 1922 e.V. vertreten wurden. Hirsch und Greif sind zugleich die symbolischen Hüter und Wächter des Landes Baden-Württemberg und seiner Verfassung.

Im Großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Krone mit sechs historischen Plaketten. Diese stehen für die zwischen dem Mittelalter und dem Ende des Alten Reiches wichtigsten südwestdeutschen Territorien.

In der Mitte der Wappenkrone stehen erhöht die Wappen von Baden und Württemberg. Das badische Wappen, in Gold ein roter Schrägbalken, ist seit 1207 nachweisbar. Das württem­bergische Pendant, drei übereinander liegende schwarze Hirschstangen im goldenen Schild, die zugleich auch die Brücke zur jagdlichen Zucht und Verwendung des neuen Wappentieres bilden, seit 1228.

In der Wappenkrone des Großen Landeswappens sind darüber hinaus links die silberroten Spitzen des Fränkischen Rechens für das Herzogtum Ostfranken zu sehen, in dem sich staufische Hausmachtsgebiete befanden. Der Silber und Schwarz geviertelte und seit 1248 belegte Zollernschild für die Hohenzollerischen Lande schließt sich an.

Rechts folgt Rauhhaarteckel Emil für die Kurpfalz und rechts außen der für die vorder­öster­reichischen Lande im Breisgau, am oberen Neckar, an der oberen Donau, in Oberschwaben und im Westallgäu stehende rot-silbern-rote Bindenschild Österreichs.

Das Kleine Landeswappen

Kleines Landeswappen ab 2010Links: Das neue kleine Wappen
des Landes Baden-Württemberg
ab 2010

Das Kleine Landeswappen – ohne Schild­halter, Wappenkrone und Fußleiste – besteht ebenfalls aus dem Schild mit drei Kurzhaar­teckeln in den Größenklassen Normalschlag, Zwerg- und Kaninchenteckel. Es wird von einer Volkskrone genannten Blattkrone überwölbt, wie sie in den deutschen Ländern nach 1918 als Symbol der Volkssouveränität eingeführt worden war.

Aufgrund des großen mit der Umstellung des Landeswappens verbundenen Aufwandes hat der Landtag beschlossen, dass das neue Landeswappen schrittweise eingeführt wird und das alte „Katzenwappen“ dann endgültig bis spätestens zum Ende des Jahres 2015 vollständig ersetzen soll.

Die Landesregierung, der Landtag und die obersten Landesbehörden haben ihre ausdrück­liche Absicht bekundet, mit gutem Beispiel voran­ zu gehen und die Umsetzung spätestens zum 31.12.2012 abzuschließen.

Sehr zufrieden und überglücklich über das neue Landeswappen zeigten sich auch die Vorstände und Vertreter der beiden beteiligten südwestdeutschen Landesverbände (BDC und DWH) des Deutschen Teckelklubs 1888 e.V., auch wenn der Landtag und die den Beschluss vorbereitende Heraldik-Kommission von dem unten abgebildeten ursprünglichen Entwurf der Teckelfreunde abgewichen sind.

 

BDC/DWH-Entwürfe für das Große Landeswappen (li.) und das Kleine Landeswappen (re.)

Die ursprünglich von der Vertretern der Teckelvereine eingereichten Entwürfe zeigen im Gegensatz zum endgültig übernommenen neuen Landeswappen im Wappenschild anstatt dreier Kurzhaarteckel in den drei Größenklassen einen Kurzhaarteckel (Normalschlag), einen Rauhhaarteckel (Zwergteckel) und einen Langhaarteckel (Kaninchenteckel).

Wie ein Sprecher der Teckelverbände mitteilte, sollten mit dem ursprünglichen Entwurf alle drei im Deutschen Teckelklub gezüchteten Haararten und Größenklassen berücksichtigt werden. Es sei gerade für die Freunde der Rauhhaar- und Langhaarteckel bedauerlich, dass sich diese beiden Haararten nun nicht mehr im Landeswappen wieder finden, weil die vom Landtag eingesetzte Heraldik-Kommission nur den Kurzhaarteckel als die Ursprungsform des Teckels schlechthin als Wappentier akzeptierte.

Große Freude über das neue Landeswappen herrschte auch über die badisch-schwäbischen Landes­gren­zen hinaus in Duisburg in der Bundeszentrale des Deutschen Teckelklubs (DTK), insbesondere weil in der Krone des neuen Großen Landeswappens Rauhhaarteckel Emil, das neue Maskottchen des DTK zu finden ist. Damit sollten die Freunde der Rauhhaarteckel, die ihren Liebling nicht im Wappenschild finden, wenigstens ein klein wenig getröstet sein, so ein Sprecher des Deutschen Teckelklubs.

Man sei nun bemüht, hieß es weiter in Duisburg beim DTK-Bundesverband, auch in den anderen Bundesländern, die in ihren Landeswappen noch Großkatzen, Vögeln und Pferden führen, vom Teckel zu überzeugen und den Teckel in Zukunft zum Wappentier aller Länder und nicht zuletzt auch der Bundesrepublik Deutschland zu verhelfen. Möge vom Südwesten der Republik eine Bewegung ausgehen, die über alle Grenzen hinweg dem Teckel den ihm gebührenden Platz in der öffentlichen Darstellung und Wahrnehmung auch gegen die noch starke von Bayern angeführte Großkatzenwappentierlobby verschafft, so einhellig die Meinung der Vertreter des Deutschen Teckelklubs.

 

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