Meldungen zu jagdlichen Prüfungen (Anlage- und Jagdgebrauchsprüfungen) Obmann für das Gebrauchs- und Prüfungswesen Meldungen für BHP-Prüfungen richten Sie bitte direkt an Frau Ursula Griesbach Telefonische Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Wer seinen Hund vor dem Meldeschlusstermin zurückzieht, erhält sein Nenngeld zurück (Scheck wird vernichtet). Dies gilt nicht, wenn die Prüfung schon voll ist und bereits Meldungen zurückgewiesen werden mussten. Daran ändert sich auch nichts, wenn von dem Zurückziehenden ein Ersatzhund angeboten wird, "Nenngeld ist Reugeld" (DTK-PO § 3/3). Nachmeldungen können nur beim Prüfungsleiter und beim Gebrauchshundeobmann erfolgen. Nachmeldungen wegen am Prüfungstag nicht erschienener oder zurückgezogener Hunde dürfen erst am Prüfungsmorgen unter den anwesenden Ersatzführern verlost werden. Bei Wiederholung einer Prüfung gelten die Regelungen der Prüfungsordnung. Original der Ahnentafel und gültiger Impfpass sind dem Prüfungsleiter oder dem Zuchtschauleiter vorzulegen. Alle Hundeführer ohne Jagdschein benötigen eine Hundehaftpflichtversicherung zur Führung auf Prüfungen. Die Prüfungsmeldeliste bei Gebrauchsprüfungen wird frühestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin erstellt und verschickt. Nenngelder für DWH- und DTK-Mitglieder:
Nichtmitglieder bezahlen bei Prüfungen das doppelte Meldegeld. Aus verrechnungstechnischen Gründen muss für jede Prüfungsmeldung pro Hund ein separater Verrechnungsscheck in Höhe des Nenngeldes beigelegt werden. Bitte schreiben Sie auf den Scheck die Prüfungsart und das Datum der jeweiligen Prüfung. Ohne Verrechnungsscheck kann die Meldung nicht berücksichtigt werden. Im Ausnahmefall kann auch das Nenngeld auf das Konto des DWH überwiesen werden (die Bankverbindung ist in den DWH-Mitteilungen veröffentlicht und kann bei der Geschäftsstelle nachgefragt werden). Bei Überweisung bitte eine Kopie des Buchungsbelegs beifügen. Grundsätzliches bei Ausstellungen, Zuchtschauen und Prüfungen: Hunde, deren Herkunftsort in einem gefährdeten Bezirk für die Haustier-Tollwut fällt, dürfen nicht auf die Veranstaltungen gebracht werden. Dem Veranstalter ist das Impfbuch bzw. eine Bescheinigung über die Schutzimpfung des Hundes gegen Tollwut vorzulegen. Die Impfung muss mindestens einen Monat zurückliegen und darf nicht älter als 12 Monate sein. BaueignungsbewertungZur Einarbeitung der Dachshunde am Bau telefonische Termine vereinbaren:
Bauhund – Naturarbeiten am FuchsbauTermine vereinbaren mit:
Wichtig: Ab 01.01.2008 muss die BhFK/95 Eignungsbewertung erfolgt sein. Zulassung zur Auswahlsuche ChorinJedes DWH-Mitglied kann seinen Dachshund zur Auswahlsuche für die Bundessiegersuche Chorin melden und führen. Der Dachshund muss am Tag der Bundessiegersuche mindestens zwei Jahre alt sein. Meldungen von Dachshunden mit bereits sehr gut bestandener SchwhK (1. Preis) werden bevorzugt angenommen. Bei der Auswahl des Prüfungssiegers am Tag der Auswahlsuche werden Hunde, welche zum 2. mal einen ersten Preis mit 100 Punkten erhalten, nach vorne gesetzt. Die endgültige Entscheidung fällt das Richterteam. |
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