DWH - Der Zuchtverband für den edlen, formvollendeten und jagdlich brauchbaren Dachshund

Start


Drucken
Donnerstag, 01.12.2011

Sicherung der Identität durch DNA-Technologie

Wichtige Informationen für alle Zuchtwarte,
Züchter und Deckrüdenbesitzer im DWH
(aktualisierte Fassung 01.12.2011)

Die Delegiertenversammlung (DV) des Deutschen Teckelklubs 1888 e.V. hat am 05.06.2011 beschlossen, dass von allen Teckeln, die ab dem 01.01.2012 in der Zucht verwendet werden (Stichtag ist der Decktag), ein DNA-Profil als Identitätsnachweis vorliegen muss (vgl. Ziffer 2.3.1 der Zucht- und Eintragungsbestimmungen Stand Juni 2011, DTK-ZEB i.d.F. 06/2011).

Außerdem hat die DV beschlossen, dass bei allen Welpen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden müssen (vgl. Ziffer 2.3.3 DTK-ZEB i.d.F. 06/2011).

Der Bundeszuchtwart Dr. Karsten Schoeler hat sich dazu im „Der Dachshund“ Heft 09/2011 S. 198 wie folgt geäußert:

Identifizierung mittels DNA

Wie von den meisten Rassehundezuchtvereinen bereits praktiziert, wird der DTK die Identifizierung der Zuchthunde mittels DNA als Zucht­voraus­setzung für alle Deckakte ab 01.01.2012 einführen. Die Delegierten­ver­samm­lung hat diesen Beschluss mit sehr großer Mehrheit verabschiedet. Die Vor­teile und Möglichkeiten, die uns die DNA bietet, wurden ja bereits mehr­fach in dieser Zeitschrift beschrieben.

Alle Rüden und Hündinnen, mit denen ab 01.01.2012 (Decktag) gezüchtet werden soll, müssen also noch vor Ende dieses Jahres ihre Identität mittels Blut-DNA nachgewiesen haben. Der EV und die DV haben sich für die sehr einfache, praktikable und kostengünstige Methode entschieden, bei der die DNA-Bestimmung mit zwei bis drei Tropfen Blut durchgeführt werden kann. Der Ablauf zur Bestimmung der Identität der Zuchttiere soll folgen­der­maßen vor sich gehen: Der Zuchtwart erhält das Entnahmeset (Alkohol­tup­fer, GO-card, Lanzette) mit Begleitformular von der DTK-Geschäftsstelle. Die Formulare für Identitätsnachweis und Abstammung können auch im Internet heruntergeladen werden (www.dtk1888.de). Sollte ein Tierarzt die Entnahme durchführen, ist die Vorgehensweise die gleiche. Das Einsende­for­mular und die GO-cards werden mit Hundenamen, Chipnummer oder Täto-Nummer genau beschriftet, um eine eindeutige Zuordnung der Proben zum Hund zu gewährleisten.

Mit dem Alkoholtupfer entfettet der Zuchtwart, wie früher beim Täto­wie­ren, die Innenseite des Ohrs, piekst mit der Lanzette in den äußeren Rand des Behangs und nimmt mit der GO-card zwei bis drei austretende Bluts­trop­fen auf. Zuchtwarte, die früher tätowiert haben, werden keine Schwie­rigkeiten haben, jetzt nur noch mit einer kleinen Nadel den Behang anzustechen, um die Blutstropfen zu gewinnen. Sind die Blutstropfen auf der GO-card eingetrocknet, wird die GO-card zusammengefaltet und mit dem Einsendeformular in einem Normalbrief an unsere Geschäftsstelle in Duisburg geschickt.

Für einen Zuchthund entstehen folgende Kosten:
Entnahmeset: 2 Euro, Registrierung: 1 Euro, Identitätsbestimmung: 33 Euro

Weitere Kosten fallen nicht an. (Versand der GO-cards zum Zuchtwart, Kon­trolle der Proben, Versand zum Labor, Verwaltungsarbeit, Versand der Er­geb­nisse an den Züchter, Einlagerung der Probe für zehn Jahre sind bereits im Gesamtpreis enthalten.) Alle Zuchthunde müssen vom Labor „generatio“ in Heidelberg untersucht werden, mit dem der DTK einen Vertrag hat. Die Proben bleiben Eigentum des DTK. Nach Eingang der Bezahlung werden die Proben vom DTK zum Labor geschickt.

Die DNA-Bestimmungen ausländischer Hunde werden vom DTK anerkannt, wenn die Identifizierung nach internationalem Standard (ISAG 2006) er­folg­te. Die zugelassenen Labors haben eine entsprechende Mitgliedsnummer.

Über die Beprobung von Welpen werde ich Sie in einem späteren „Dachs­hund­heft" informieren.

Dr. Karsten Schoeler, Bundeszuchtwart

Leider sind die Informationen zum Procedere schon wegen des be­schränkten Artikel­umfangs im "Dachshund" sehr vage gehalten und zudem was den Zeitpunkt der Beprobung angeht missverständlich. So muss die Beprobung bei Zuchthunden nicht unbe­dingt noch in diesem Jahr (2011) erfolgen, wenn die Zuchtverwendung erst im späteren Verlauf des nächsten Jahres geplant ist (siehe dazu die Frage: Wann muss die Probe genommen werden).

Das DWH-Präsidium hat in seiner Sitzung vom 08.10.2011 das neue DNA-Programm des DTK besprochen und dazu beschlossen, wie die organisatorische Umsetzung im DWH erfolgt. Um im Bereich des DWH einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, hat der DWH nachfolgende Fragen und Antworten zum DNA-Programm zur Information der Züchter und Deckrüdenbesitzer im DWH formuliert. Soweit noch Fragen offen sind, wenden Sie sich bitte an die Landeszuchtwartin oder Ihren zuständigen Zuchtwart.
 

Fragen und Antworten zum DNA-Programm für Zuchtteckel

Welche Hunde müssen beprobt werden?

Von allen Teckeln (Deckrüden und Zuchthündinnen), die ab dem 01.01.2012 zur Zucht ver­wen­det werden, ist eine Probe zu nehmen. Maßgeblicher Stichtag für die Zuchtver­wen­dung ist der Decktag. Erfolgt der Deckakt am 01.01.2012 oder später, muss zum Zeitpunkt des Deckaktes ein DNA-Profil der Zuchthunde vorliegen.

Wie wird die Probe genommen?

Die Probe wird grundsätzllich von einem Zuchtwart mittels des Entnahmesets (GO-card) genommen. Alle DWH-Zuchtwarte verfügen über die Entnahmesets, die sie entweder von der Landeszuchtwartin oder - dann allerdings gegen Vorlage der Kosten - direkt beim DTK erhalten. Dem Zuchtwart muss die Ahnentafel des Teckels bei der Probenentnahme zwecks Identitätskontrolle anhand Täto- oder Chip-Nr. vorgelegt werden. Die Probenentnahme wird auf dem DNA-Formular des DTK (Download siehe unten) protokolliert, das dann zusammen mit der Probe verschickt wird.

Was geschieht mit der Probe?

Der Zuchtwart schickt die Probe zusammen mit dem DNA-Formular an den DTK. Dort wird die Probe registriert und nach Eingang der Untersuchungskosten (siehe unten: Welche Kosten fallen an?) an das Labor weitergeleitet. Die Probe wird vom Labor bearbeitet, das vom Labor erstellte DNA-Profil wird an die DTK-Geschäftsstelle geschickt, die dieses im Zuchtbuch registiert und anschließend an den Besitzer des beprobten Hundes weiterleitet. Die Probe wird bei der Erstellung des DNA-Profils nicht vollständig verbraucht. Der Rest der Probe wird eingelagert, so dass mit der Probe in Zukunft weitere Gen-Tests vorgenommen werden können, wenn die gewünscht oder erforderlich ist.

Welchen Umfang muss die Probe haben?

Es ist zu beachten, dass auf die Probenfläche der GOcard eine ausreichende Menge Blut aufgenommen wird. Ist die Blutmenge nicht ausreichend, kann die Probe nicht verwertet und muss erneut genommen werden. Dazu folgende Beispiele:

ausreichende Probe
nicht ausreichende Probe nicht ausreichende Probe

Wann muss die Probe genommen werden?

Das DNA-Profil muss zum Zeitpunkt des Deckaktes vorliegen. Nach Auskunft der Geschäfts­stel­le des DTK können - rechtzeitige Zahlung der Untersuchungskosten vorausgesetzt - vom Zeitpunkt der Probenentnahme bis zur Rücksendung der Ergebnisse durch das Labor bis zu vier Wochen vergehen. Die Probenentnahme sollte daher allerspätestens einen Monat vor dem Deckakt erfolgen. Es liegt in der Verantwortung des Züchters, für eine rechtzeitige Probenentnahme zu sorgen.

Falls mit einem Deckakt um den Jahreswechsel 2011/2012 gerechnet wird, sollte die Probe spätestens Ende November 2011 genommen werden. Nur so ist im Fall, dass der Deckakt nach dem 31.12.2011 vollzogen wird, gewährleistet, dass zum Zeitpunkt des Deckaktes ein DNA-Profil erstellt wurde.

Welche Gelegenheiten bieten sich zur Entnahme der Probe?

Ab sofort bieten die DWH-Zuchtwarte die Probenentnahme bei den Zuchthunden anlässlich einer Wurf- oder Neuzwingerabnahme an. Die Züchter sollten bei der Terminvereinbarung mit dem Zuchtwart die Anzahl der zu beprobenden Hunde besprechen.

Der DWH bietet bei allen Zuchtschauen im Jahr 2012 die Entnahme einer Probe durch einen Zuchtwart an. Erstmals wird die Entnahme bei der Zuchtschau der Sektion Stuttgart am 05.02.2012 in Stuttgart angeboten; anschließend bei den DWH-Zuchtschauen der Sektionen Oberschwaben (Ertingen, voraussichtlich 25.03.2012), Hohenlohe-Franken (voraussichtlich April/Mai 2012) und Mittlerer Schwarzwald (FDS-Untermusbach, voraussichtlich 05.08.2012). Die genauen Termine werden in der DWH-Klubmitteilung 12/2011 und zum Jahreswechsel auf der Webseite veröffentlicht.

Weiterhin besteht für alle Besitzer von Zuchthunden die Möglichkeit zur Probenentnahme bei jedem DWH-Zuchtwart nach freier Wahl bei individueller Terminvereinbarung.

Ebenfalls zulässig ist die Entnahme der Blutprobe durch einen DTK-Zuchtwart außerhalb des DWH, z.B. wenn dies von einer DTK-Gruppe im Rahmen einer Gruppenveranstaltung (Zucht­schau, Gruppenabend etc.) oder von einem DTK-Zuchtwart nach individueller Verein­barung angeboten wird.

Kann auch der Tierarzt die Probe nehmen?

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Tierarzt die Probe nimmt. Dabei ist aber zu beachten, dass für die Probenentnahme das vom DTK vorgesehene Entnahmeset mit GOcard verwendet wird. Auch dem Tierarzt muss die Ahnentafel des Teckels bei der Probenentnahme zwecks Identitätskontrolle anhand Täto- oder Chip-Nr. vorgelegt werden. Die Probenentnahme muss ebenfalls auf dem DNA-Formular des DTK protokolliert werden, das dann zusammen mit der Probe vom Tierarzt an den DTK zu verschicken ist.

Falls der Tierarzt die Probe nehmen soll, können die notwendigen Entnahmesets vorab vom Hundebesitzer über die DWH-Geschäftsstelle oder den zuständigen Zuchtwart gegen Kos­ten­­erstattung (5 Euro einschließlich Versandkosten, Vorkasse) bezogen werden.

Mein Teckel hat bereits ein DNA-Profil. Muss trotzdem eine Probe genommen werden?

Auch Teckel, von denen bereits ein DNA-Profil vorliegt, müssen beprobt werden. Die Probe muss zusammen mit dem Entnahmeprotokoll und dem bereits vorliegenden DNA-Profil an den DTK geschickt werden, wo die Registierung erfolgt. Anschließend werden die Probe zwecks Einlagerung und das vorhandene DNA-Profil zwecks Übernahme an das Labor über­sandt. Die erneute Anfertigung eines DNA-Profils für 33 Euro ist nicht erforderlich, wenn das bereits vorliegende DNA-Profil dem internationalen Standard ISAG 2006 entspricht. Für die Übernahme des vorhandenen DNA-Profils müssen 5 Euro an den DTK überwiesen wer­den. Ist eine Übernahme nicht möglich, weil das bisherige Profil nicht dem Standard nach ISAG 2006 entspricht, muss wie bei Zuchtteckeln, die erstmalig beprobt werden, ein neues DNA-Profil zum Preis von 33 Euro erstellt werden.

Was ist bei der Zuchtverwendung ausländischer Teckel zu beachten?

Es muss unterschieden werden zwischen
a) Teckeln, die im Ausland gezüchtet wurden und jetzt
    in Deutschland stehen (Rüden und Hündinnen) und
b) Deckrüden, die im Ausland stehen.

zu a) Aus dem Ausland stammende Teckel, die jetzt in inländischem Besitz sind, müssen beim DTK mit einer A-Nummer im Zuchtbuch registriert werden. Sie werden damit inlän­dischen Teckeln mit DTK-Papieren gleichgestellt und müssen zur Erteilung der Zuchtzu­las­sung die gleichen Voraussetzungen wie diese erfüllen, d.h. Beprobung mittels GOcard und Erstellung des DNA-Profils.

zu b) Auch von im Ausland stehende Deckrüden muss - im Falle der Zuchtverwendung ab dem 01.01.2012 - ein DNA-Profil vorliegen, dass dem Standard nach ISAG 2006 entspricht. Soweit der Auslandsrüde bereits beim DTK mit einer A-Nummer registriert ist, muss das DNA-Profil lediglich rechtzeitig vor Zuchtverwendung beim bei DTK eingereicht werden, an­sonsten zusammen mit den für die Erteilung der A-Nummer erforderlichen Unterlagen und Nachweisen. Liegt vom Auslandsrüden noch kein DNA-Profil nach Standard ISAG 2006 vor, muss der ausländische Besitzer des Rüden die Erstellung eines DNA-Profils veranlassen, was üblicherweise im Heimatland erfolgt. Die Einreichung einer Blutprobe auf GOcard - wie bei inländischen Zuchtteckeln - ist dabei nicht erforderlich, so dass beim DTK keine weiteren Gebühren für das DNA-Profil anfallen.

Was kostet die Probenentnahme bzw. Erstellung des DNA-Profils?

Der Zuchtwart erhält bei jeder Probenentnahme 3 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für das Entnahmeset, Versand und Registrierung.

Die Erstellung des DNA-Profils (ab dem 01.01.2012 Zuchtzulassungsvoraussetzung) durch das Labor kostet 33 Euro. Dieser Betrag muss vom Besitzer des Hundes an den DTK überwiesen werden. Der Auftrag zur Erstellung des DNA-Profils erfolgt erst nach Geldeingang.

Für die Übernahme eines bereits vorhandenen DNA-Profils durch das Labor werden 5 Euro berechnet. Dieser Betrag muss vom Besitzer des Hundes an den DTK überwiesen werden. Der Auftrag zur Übernahme des DNA-Profils im Labor erfolgt erst nach Geldeingang.

Am Decktag liegt noch kein DNA-Profil vor. Mit welchen Folgen ist zu rechnen?

Nach Ziffer 1.5.2 ZEB müssen beide Elterntiere - Deckrüde und Zuchthündin - am Decktag alle Voraussetzungen zur Zuchtzulassung erfüllen. Der Züchter, d.h. der Besitzer der Zucht­hündin, ist verantwortlich für die Prüfung der Zucht­zulassungsvoraussetzungen. Er trägt auch die Konsequenzen, falls die Elterntiere zum Deckzeitpunkt nicht alle Voraussetzungen erfüllt haben. Im für den Züchter besten Fall wird lediglich die dreifache Wurfeintragungs­gebühr fällig (Ziffer 8 Nr. 1 ZEB), im schlechtesten Fall werden die Welpen zusätzlich zur dreifachen Gebühr zusammen mit einem gleichlautenden Vermerk in der Ahnentafel ohne Zuchtzulassung in das Zuchtbuch eingetragen (Ziffer 3.1.3 ZEB).

Den Besitzern von Zuchthunden wird nach erfolgter Untersuchung das vom Labor erstellte DNA-Profil vom DTK zugesandt. Diese Mitteilung dient zugleich als Nachweis für die Zucht­zulassung betr. DNA. Sollte absehbar sein, dass trotz rechtzeitiger Einreichung der Probe und Zahlung der Untersuchungskosten zum Decktag noch kein DNA-Profil vorliegen wird, sollte vorab zwecks Klärung Rücksprache mit dem Zuchtbuchamt des DTK (Frau Blazejczak, Tel. 0203 / 33 00 06) genommen werden.

 

Fragen und Antworten zum DNA-Programm für Welpen

Wann erfolgt die Probenentnahme bei Welpen?

Nach Ziffer 2.3.3 ZEB werden zukünftig bei allen Welpen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert. Einzelheiten dazu wurden vom Bundes­zucht­wart im Dachshund Heft 12/2011, S. 293 (siehe untenstehenden Nachtrag) mitgeteilt.

Eine Beprobungspflicht besteht ausschließlich für alle Welpen, die aufgrund eines Deck­ak­tes ab dem 01.01.2012 gewölft werden. Dabei handelt es sich um Welpen aus Elterntieren, von denen bereits verpflichtend ein DNA-Profil vorliegt. Demnach ist damit zu rechnen, dass alle ab dem 01.03.2012 gewölften Welpen beprobt werden bzw. dass bei allen Wurf­ab­nah­men ab dem 01.05.2012 Proben genommen werden.

Bei Welpen, die nach einem Deckakt bis zum 31.12.2011 gewölft wurden, besteht keine Beprobungspflicht. Trotzdem wird dringend empfohlen, auch von diesen Welpen eine Probe zu nehmen und einzulagern (siehe dazu unten: Freiwillige Teilnahme am DNA-Programm), denn die Vorteile einer vorliegenden Probe gerade bei Problemen mit der Feststellung der Identität überwiegen bei weitem die geringen Kosten, die mit der Probenentnahme ver­­bun­­den sind.

Als Alternative zur Probenentnahme durch den Zuchtwart bietet sich an, die Probe vom Tierarzt im Rahmen der Erstimpfung bzw. des Chippens nehmen zu lassen. Siehe dazu die obigen Ausführungen zu Zuchtteckeln (Kann auch der Tierarzt die Probe nehmen?).

Was kostet die Probenentnahme bei Welpen?

Die DNA-Probe wird bei Welpen vom Zuchtwart im Rahmen der Wurfabnahme genommen. Die Probe wird dann vom Zuchtwart zwecks Registierung an den DTK geschickt und von dort zwecks Archivierung an das Labor. Für den Entnahmeset einschließlich Versand, Regis­trie­rung und Einlagerung fallen Kosten in Höhe von 3 Euro je genommene Probe an, die an den Zuchtwart zu zahlen sind.

Wird auch bei Welpen ein DNA-Profil erstellt?

Die Erstellung des DNA-Profils bei Welpen ist nicht nötig. Erst wenn ein Welpe in die Zucht kommen soll, muss die Erstellung des DNA-Profils beauftragt werden. Falls z.B. ein im Jahr 2012 gewölfter Welpe im Jahr 2014 zur Zucht verwendet werden soll, muss vor der ersten Zuchtverwendung die Erstellung des DNA-Profils veranlasst werden. Dazu muss - allerdings dann erst - die Gebühr von 33 Euro für die Laborkosten an den DTK überwiesen werden.

Selbstverständlich ist es möglich, aus der Probe eines Welpen gleich ein DNA-Profil erstellen und die Abstammung überprüfen zu lassen. Wegen der damit verbundenen Kosten ist die frühzeitige Identitäts- und Abstammungsüberprüfung bereits beim Welpenkauf nur einem Welpenkäufer zu empfehlen, der eventuelle spätere Zuchtambitionen mit dem Welpen hat.

 

Fragen und Antworten zur freiwilligen Teilnahme am DNA-Programm

Macht eine freiwillige Beprobung meines Teckels Sinn?

Bei einer freiwilligen Beprobung - d.h. einer Beprobung, die nicht von den Zuchtbestim­mun­gen vorgeschrieben ist - wird eine Probe genommen, beim DTK registriert und dann im Labor eingelagert, ohne dass ein direkt ein DNA-Profil erstellt wird. Die Probenentnahme wird auf dem DNA-Formular des DTK protokolliert, dabei ist zusätzlich anzugeben, dass die Probe nur eingelagert werden soll und dass noch kein DNA-Profil zu erstellen ist.

Bei Zuchtschauen, Ausstellungen und Prüfungen muss die Identität eines Teckels anhand seiner Täto- oder Chipnummer überprüft werden. Falls die Täto-Nr. bei ungechipten Teckeln nicht mehr lesbar oder die Chip-Nr. bei nicht mehr tätowierten Teckeln wegen eines defekt gewordenen Chips nicht mehr feststellbar ist, kann die Identität eines Teckels ohne große Schwierigkeiten nur noch ermittelt werden, wenn eine aktuell genommene DNA-Probe des zu identifizierenden Teckels mit einer bereits hinterlegten und registrierten DNA-Probe verglichen wird und sich dabei die Identität beider Proben herausstellt.

Die freiwillige Beprobung dient somit in erster Linie der Möglichkeit, einem Teckel, der irgendwann in der Zukunft wegen einer dann nicht mehr lesbaren Tätowierung oder wegen defektem Chip nicht mehr identifizierbar ist, seine Identität wieder zu geben.

Falls ein freiwillig beprobter Teckel später in der Zucht verwendet werden soll, muss nicht wieder eine neue Probe genommen werden, stattdessen wird aus der bereits im Labor ein­gelagerten Probe das erforderliche DNA-Profil für die Zuchtzulassung erstellt.

Welche Teckel sollten freiwillig beprobt werden?

Eine freiwillige Beprobung ist bei allen Teckeln zu empfehlen, die vielleicht einmal später in der Zucht verwendet werden sollen, deren Tätowierung kaum mehr lesbar ist und die nicht mehr tätowiert, sondern nur gechipt sind. Insbesondere die Zuchtschauen im DWH sollten als Gelegenheit für eine freiwillige Beprobung genutzt werden.

Da vorstehende Kriterien auch auf alle bis zum Eintritt der Beprobungspflicht (voraus­sicht­lich bei Wurfabnahme ab dem 01.05.2012) noch abzunehmenden Welpen zutreffen, wird den Züchtern im DWH em­pfoh­len, ihre Welpen schon jetzt ab sofort im Rahmen der Wurf­ab­nah­me vom Zuchtwart beproben zu lassen.

Was kostet die freiwillige Beprobung?

Der Zuchtwart erhält bei jeder Probenentnahme 3 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für das Entnahmeset, Versand und Registrierung. Da bei einer freiwilligen Beprobung lediglich eine Probe gesichert wird und kein DNA-Profil erstellt werden muss, fallen pro Teckel bzw. pro Welpe bei der Wurfabnahme Kosten in Höhe von 3 Euro an.

 

Nachtrag 01.12.2011 - Probenentnahme bei Welpen

Zur Probenentnahme bei Welpen hat sich der Bundeszuchtwart Dr. Karsten Schoeler im „Der Dachshund“ Heft 12/2011 S. 293 wie folgt geäußert:

Blutproben für DNA-Nachweis beim Welpen

Die Blutentnahme zur Identifizierung der Zuchthunde mittels GOcard hat sich zwischenzeitlich eingespielt. Wie bei allen Neueinführungen traten ver­einzelt anfängliche Schwierigkeiten auf, die letztendlich doch ge­meis­tert werden konnten.

Laut ZEB 9.3.2.6 müssen alle Welpen mittels GOcard beprobt werden, die aus Würfen stammen, deren Elterntiere nach dem 31.12.2011 verpaart wur­den. Von diesen Zuchttieren liegen ja bereits die Identitäten mittels DNA vor, so dass bei Bedarf auch die Abstammung eines Welpen bestimmt wer­den könnte.

Die Vorgehensweise ist praktisch identisch mit der Beprobung der Zuchttiere.

  1. Der Zuchtwart erhält die GOcards nach Anforderung vom DTK.
  2. Die GOcards werden mit der Chipnummer (Aufkleber) gekenn­zeich­net.
  3. Die Entnahme der Blutstropfen erfolgt am äußeren Rand des Behangs, nicht an der Innenseite der Lefzen!!
  4. Ein Begleitformular ist bei Welpen nicht auszufüllen. Die Probe wird dem Wurfeintragungsantrag beigefügt.
  5. Der Züchter bezahlt dem Zuchtwart 3 Euro pro Welpe, weitere Kos­ten fallen nicht an.

Um genügend Blut auf der GOcard zu erhalten, sollte der Zuchtwart darauf achten, dass die Behänge warm sind. Nicht ratsam ist es, die Beprobung bei Kälte im Freien vorzunehmen. Notfalls kann das Ohr mit dem Alkoholtupfer warmgerieben werden. Nach Abnahme der gelben Schutzkappe soll die Si­cher­heitslanzette fest auf den äußeren Behangrand gedrückt werden. Emp­fehlenswert ist es, mit dem Finger der anderen Hand von der Außen­sei­te des Ohrs gegen die Lanzette zu drücken. Die Lanzette ist so kurz, dass keine Verletzungsgefahr für den Finger besteht. Nach einigen Sekunden wird dann sicher soviel Blut austreten, dass eine brauchbare Probe genom­men werden kann.

Möchte ein Züchter seine Welpen von seinem Tierarzt beproben lassen, ist das gleiche Vorgehen empfehlenswert. Der Züchter bezieht die GOcards von seinem Zuchtwart, bezahlt diesem 3 Euro pro Set und übergibt alles sei­nem Tierarzt. Die Proben werden dann mit dem Wurfeintragungsantrag an den DTK geschickt. Das Honorar des Tierarztes hat der Züchter zu be­glei­chen.

Die Welpen proben werden zunächst beim DTK nur registriert und im Labor eingelagert. Dabei fallen für den Züchter keine weiteren Kosten an. Ein DNA-Profil wird nicht erstellt!

Zu einem späteren Zeitpunkt kann die eingelagerte Blutprobe verwendet werden, z. B. wenn der Hund in die Zucht geht. Eine neue Beprobung ist dann nicht mehr nötig.

Kann dieTäto-Nummer eines Hundes nicht entziffert oder eine Chipnummer nicht gelesen werden, so kann nach Bestimmung des DNA-Profils dieses Hun­des auch die Abstammung nachträglich bestimmt werden, sofern die Identität der Eltern bereits vorliegt. In so einem Fall kann ein „unbekann­ter" Hund wieder seine wahre Identität erhalten. 

Ein Züchter kann freiwillig seine Welpen auch schon eher beproben lassen, um später auf die Proben zurückgreifen zu können. Ein Abstammungs­nach­weis ist aber erst möglich, wenn die DNA-Identität der Eltern bekannt ist.

Hinweis:
In den 3 Euro sind die Kosten für das Entnahmeset, die Registrierung und der Versand durch den DTK enthalten. Die Versandkosten an den DTK trägt der Züchter.

Dr. Karsten Schoeler, BZW


Downloads:

DNA-Formular des DTK        Anleitung zur GOcard        DTK-ZEB Fassung Juni 2011

 

© 2009-2012 Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern 1895 e.V. - Concept+Design © 2009-2012 by Mephisto