Wann muss die Probe genommen werden? Das DNA-Profil muss zum Zeitpunkt des Deckaktes vorliegen. Nach Auskunft der Geschäftsstelle des DTK können - rechtzeitige Zahlung der Untersuchungskosten vorausgesetzt - vom Zeitpunkt der Probenentnahme bis zur Rücksendung der Ergebnisse durch das Labor bis zu vier Wochen vergehen. Die Probenentnahme sollte daher allerspätestens einen Monat vor dem Deckakt erfolgen. Es liegt in der Verantwortung des Züchters, für eine rechtzeitige Probenentnahme zu sorgen. Falls mit einem Deckakt um den Jahreswechsel 2011/2012 gerechnet wird, sollte die Probe spätestens Ende November 2011 genommen werden. Nur so ist im Fall, dass der Deckakt nach dem 31.12.2011 vollzogen wird, gewährleistet, dass zum Zeitpunkt des Deckaktes ein DNA-Profil erstellt wurde. Welche Gelegenheiten bieten sich zur Entnahme der Probe? Ab sofort bieten die DWH-Zuchtwarte die Probenentnahme bei den Zuchthunden anlässlich einer Wurf- oder Neuzwingerabnahme an. Die Züchter sollten bei der Terminvereinbarung mit dem Zuchtwart die Anzahl der zu beprobenden Hunde besprechen. Der DWH bietet bei allen Zuchtschauen im Jahr 2012 die Entnahme einer Probe durch einen Zuchtwart an. Erstmals wird die Entnahme bei der Zuchtschau der Sektion Stuttgart am 05.02.2012 in Stuttgart angeboten; anschließend bei den DWH-Zuchtschauen der Sektionen Oberschwaben (Ertingen, voraussichtlich 25.03.2012), Hohenlohe-Franken (voraussichtlich April/Mai 2012) und Mittlerer Schwarzwald (FDS-Untermusbach, voraussichtlich 05.08.2012). Die genauen Termine werden in der DWH-Klubmitteilung 12/2011 und zum Jahreswechsel auf der Webseite veröffentlicht. Weiterhin besteht für alle Besitzer von Zuchthunden die Möglichkeit zur Probenentnahme bei jedem DWH-Zuchtwart nach freier Wahl bei individueller Terminvereinbarung. Ebenfalls zulässig ist die Entnahme der Blutprobe durch einen DTK-Zuchtwart außerhalb des DWH, z.B. wenn dies von einer DTK-Gruppe im Rahmen einer Gruppenveranstaltung (Zuchtschau, Gruppenabend etc.) oder von einem DTK-Zuchtwart nach individueller Vereinbarung angeboten wird. Kann auch der Tierarzt die Probe nehmen? Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Tierarzt die Probe nimmt. Dabei ist aber zu beachten, dass für die Probenentnahme das vom DTK vorgesehene Entnahmeset mit GOcard verwendet wird. Auch dem Tierarzt muss die Ahnentafel des Teckels bei der Probenentnahme zwecks Identitätskontrolle anhand Täto- oder Chip-Nr. vorgelegt werden. Die Probenentnahme muss ebenfalls auf dem DNA-Formular des DTK protokolliert werden, das dann zusammen mit der Probe vom Tierarzt an den DTK zu verschicken ist. Falls der Tierarzt die Probe nehmen soll, können die notwendigen Entnahmesets vorab vom Hundebesitzer über die DWH-Geschäftsstelle oder den zuständigen Zuchtwart gegen Kostenerstattung (5 Euro einschließlich Versandkosten, Vorkasse) bezogen werden. Mein Teckel hat bereits ein DNA-Profil. Muss trotzdem eine Probe genommen werden? Auch Teckel, von denen bereits ein DNA-Profil vorliegt, müssen beprobt werden. Die Probe muss zusammen mit dem Entnahmeprotokoll und dem bereits vorliegenden DNA-Profil an den DTK geschickt werden, wo die Registierung erfolgt. Anschließend werden die Probe zwecks Einlagerung und das vorhandene DNA-Profil zwecks Übernahme an das Labor übersandt. Die erneute Anfertigung eines DNA-Profils für 33 Euro ist nicht erforderlich, wenn das bereits vorliegende DNA-Profil dem internationalen Standard ISAG 2006 entspricht. Für die Übernahme des vorhandenen DNA-Profils müssen 5 Euro an den DTK überwiesen werden. Ist eine Übernahme nicht möglich, weil das bisherige Profil nicht dem Standard nach ISAG 2006 entspricht, muss wie bei Zuchtteckeln, die erstmalig beprobt werden, ein neues DNA-Profil zum Preis von 33 Euro erstellt werden. Was ist bei der Zuchtverwendung ausländischer Teckel zu beachten? Es muss unterschieden werden zwischen zu a) Aus dem Ausland stammende Teckel, die jetzt in inländischem Besitz sind, müssen beim DTK mit einer A-Nummer im Zuchtbuch registriert werden. Sie werden damit inländischen Teckeln mit DTK-Papieren gleichgestellt und müssen zur Erteilung der Zuchtzulassung die gleichen Voraussetzungen wie diese erfüllen, d.h. Beprobung mittels GOcard und Erstellung des DNA-Profils. zu b) Auch von im Ausland stehende Deckrüden muss - im Falle der Zuchtverwendung ab dem 01.01.2012 - ein DNA-Profil vorliegen, dass dem Standard nach ISAG 2006 entspricht. Soweit der Auslandsrüde bereits beim DTK mit einer A-Nummer registriert ist, muss das DNA-Profil lediglich rechtzeitig vor Zuchtverwendung beim bei DTK eingereicht werden, ansonsten zusammen mit den für die Erteilung der A-Nummer erforderlichen Unterlagen und Nachweisen. Liegt vom Auslandsrüden noch kein DNA-Profil nach Standard ISAG 2006 vor, muss der ausländische Besitzer des Rüden die Erstellung eines DNA-Profils veranlassen, was üblicherweise im Heimatland erfolgt. Die Einreichung einer Blutprobe auf GOcard - wie bei inländischen Zuchtteckeln - ist dabei nicht erforderlich, so dass beim DTK keine weiteren Gebühren für das DNA-Profil anfallen. Was kostet die Probenentnahme bzw. Erstellung des DNA-Profils? Der Zuchtwart erhält bei jeder Probenentnahme 3 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für das Entnahmeset, Versand und Registrierung. Die Erstellung des DNA-Profils (ab dem 01.01.2012 Zuchtzulassungsvoraussetzung) durch das Labor kostet 33 Euro. Dieser Betrag muss vom Besitzer des Hundes an den DTK überwiesen werden. Der Auftrag zur Erstellung des DNA-Profils erfolgt erst nach Geldeingang. Für die Übernahme eines bereits vorhandenen DNA-Profils durch das Labor werden 5 Euro berechnet. Dieser Betrag muss vom Besitzer des Hundes an den DTK überwiesen werden. Der Auftrag zur Übernahme des DNA-Profils im Labor erfolgt erst nach Geldeingang. Am Decktag liegt noch kein DNA-Profil vor. Mit welchen Folgen ist zu rechnen? Nach Ziffer 1.5.2 ZEB müssen beide Elterntiere - Deckrüde und Zuchthündin - am Decktag alle Voraussetzungen zur Zuchtzulassung erfüllen. Der Züchter, d.h. der Besitzer der Zuchthündin, ist verantwortlich für die Prüfung der Zuchtzulassungsvoraussetzungen. Er trägt auch die Konsequenzen, falls die Elterntiere zum Deckzeitpunkt nicht alle Voraussetzungen erfüllt haben. Im für den Züchter besten Fall wird lediglich die dreifache Wurfeintragungsgebühr fällig (Ziffer 8 Nr. 1 ZEB), im schlechtesten Fall werden die Welpen zusätzlich zur dreifachen Gebühr zusammen mit einem gleichlautenden Vermerk in der Ahnentafel ohne Zuchtzulassung in das Zuchtbuch eingetragen (Ziffer 3.1.3 ZEB). Den Besitzern von Zuchthunden wird nach erfolgter Untersuchung das vom Labor erstellte DNA-Profil vom DTK zugesandt. Diese Mitteilung dient zugleich als Nachweis für die Zuchtzulassung betr. DNA. Sollte absehbar sein, dass trotz rechtzeitiger Einreichung der Probe und Zahlung der Untersuchungskosten zum Decktag noch kein DNA-Profil vorliegen wird, sollte vorab zwecks Klärung Rücksprache mit dem Zuchtbuchamt des DTK (Frau Blazejczak, Tel. 0203 / 33 00 06) genommen werden.
Fragen und Antworten zum DNA-Programm für WelpenWann erfolgt die Probenentnahme bei Welpen? Nach Ziffer 2.3.3 ZEB werden zukünftig bei allen Welpen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert. Einzelheiten dazu wurden vom Bundeszuchtwart im Dachshund Heft 12/2011, S. 293 (siehe untenstehenden Nachtrag) mitgeteilt. Eine Beprobungspflicht besteht ausschließlich für alle Welpen, die aufgrund eines Deckaktes ab dem 01.01.2012 gewölft werden. Dabei handelt es sich um Welpen aus Elterntieren, von denen bereits verpflichtend ein DNA-Profil vorliegt. Demnach ist damit zu rechnen, dass alle ab dem 01.03.2012 gewölften Welpen beprobt werden bzw. dass bei allen Wurfabnahmen ab dem 01.05.2012 Proben genommen werden. Bei Welpen, die nach einem Deckakt bis zum 31.12.2011 gewölft wurden, besteht keine Beprobungspflicht. Trotzdem wird dringend empfohlen, auch von diesen Welpen eine Probe zu nehmen und einzulagern (siehe dazu unten: Freiwillige Teilnahme am DNA-Programm), denn die Vorteile einer vorliegenden Probe gerade bei Problemen mit der Feststellung der Identität überwiegen bei weitem die geringen Kosten, die mit der Probenentnahme verbunden sind. Als Alternative zur Probenentnahme durch den Zuchtwart bietet sich an, die Probe vom Tierarzt im Rahmen der Erstimpfung bzw. des Chippens nehmen zu lassen. Siehe dazu die obigen Ausführungen zu Zuchtteckeln (Kann auch der Tierarzt die Probe nehmen?). Was kostet die Probenentnahme bei Welpen? Die DNA-Probe wird bei Welpen vom Zuchtwart im Rahmen der Wurfabnahme genommen. Die Probe wird dann vom Zuchtwart zwecks Registierung an den DTK geschickt und von dort zwecks Archivierung an das Labor. Für den Entnahmeset einschließlich Versand, Registrierung und Einlagerung fallen Kosten in Höhe von 3 Euro je genommene Probe an, die an den Zuchtwart zu zahlen sind. Wird auch bei Welpen ein DNA-Profil erstellt? Die Erstellung des DNA-Profils bei Welpen ist nicht nötig. Erst wenn ein Welpe in die Zucht kommen soll, muss die Erstellung des DNA-Profils beauftragt werden. Falls z.B. ein im Jahr 2012 gewölfter Welpe im Jahr 2014 zur Zucht verwendet werden soll, muss vor der ersten Zuchtverwendung die Erstellung des DNA-Profils veranlasst werden. Dazu muss - allerdings dann erst - die Gebühr von 33 Euro für die Laborkosten an den DTK überwiesen werden. Selbstverständlich ist es möglich, aus der Probe eines Welpen gleich ein DNA-Profil erstellen und die Abstammung überprüfen zu lassen. Wegen der damit verbundenen Kosten ist die frühzeitige Identitäts- und Abstammungsüberprüfung bereits beim Welpenkauf nur einem Welpenkäufer zu empfehlen, der eventuelle spätere Zuchtambitionen mit dem Welpen hat.
Fragen und Antworten zur freiwilligen Teilnahme am DNA-ProgrammMacht eine freiwillige Beprobung meines Teckels Sinn? Bei einer freiwilligen Beprobung - d.h. einer Beprobung, die nicht von den Zuchtbestimmungen vorgeschrieben ist - wird eine Probe genommen, beim DTK registriert und dann im Labor eingelagert, ohne dass ein direkt ein DNA-Profil erstellt wird. Die Probenentnahme wird auf dem DNA-Formular des DTK protokolliert, dabei ist zusätzlich anzugeben, dass die Probe nur eingelagert werden soll und dass noch kein DNA-Profil zu erstellen ist. Bei Zuchtschauen, Ausstellungen und Prüfungen muss die Identität eines Teckels anhand seiner Täto- oder Chipnummer überprüft werden. Falls die Täto-Nr. bei ungechipten Teckeln nicht mehr lesbar oder die Chip-Nr. bei nicht mehr tätowierten Teckeln wegen eines defekt gewordenen Chips nicht mehr feststellbar ist, kann die Identität eines Teckels ohne große Schwierigkeiten nur noch ermittelt werden, wenn eine aktuell genommene DNA-Probe des zu identifizierenden Teckels mit einer bereits hinterlegten und registrierten DNA-Probe verglichen wird und sich dabei die Identität beider Proben herausstellt. Die freiwillige Beprobung dient somit in erster Linie der Möglichkeit, einem Teckel, der irgendwann in der Zukunft wegen einer dann nicht mehr lesbaren Tätowierung oder wegen defektem Chip nicht mehr identifizierbar ist, seine Identität wieder zu geben. Falls ein freiwillig beprobter Teckel später in der Zucht verwendet werden soll, muss nicht wieder eine neue Probe genommen werden, stattdessen wird aus der bereits im Labor eingelagerten Probe das erforderliche DNA-Profil für die Zuchtzulassung erstellt. Welche Teckel sollten freiwillig beprobt werden? Eine freiwillige Beprobung ist bei allen Teckeln zu empfehlen, die vielleicht einmal später in der Zucht verwendet werden sollen, deren Tätowierung kaum mehr lesbar ist und die nicht mehr tätowiert, sondern nur gechipt sind. Insbesondere die Zuchtschauen im DWH sollten als Gelegenheit für eine freiwillige Beprobung genutzt werden. Da vorstehende Kriterien auch auf alle bis zum Eintritt der Beprobungspflicht (voraussichtlich bei Wurfabnahme ab dem 01.05.2012) noch abzunehmenden Welpen zutreffen, wird den Züchtern im DWH empfohlen, ihre Welpen schon jetzt ab sofort im Rahmen der Wurfabnahme vom Zuchtwart beproben zu lassen. Was kostet die freiwillige Beprobung? Der Zuchtwart erhält bei jeder Probenentnahme 3 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für das Entnahmeset, Versand und Registrierung. Da bei einer freiwilligen Beprobung lediglich eine Probe gesichert wird und kein DNA-Profil erstellt werden muss, fallen pro Teckel bzw. pro Welpe bei der Wurfabnahme Kosten in Höhe von 3 Euro an.
Nachtrag 01.12.2011 - Probenentnahme bei WelpenZur Probenentnahme bei Welpen hat sich der Bundeszuchtwart Dr. Karsten Schoeler im „Der Dachshund“ Heft 12/2011 S. 293 wie folgt geäußert:
Downloads:DNA-Formular des DTK Anleitung zur GOcard DTK-ZEB Fassung Juni 2011 |
|
© 2009-2012 Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern 1895 e.V. - Concept+Design © 2009-2012 by Mephisto